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Gegründet vom Verbraucherzentrale Bundesverband und seinen Mitgliedsorganisationen
News | 08.1.2025

Fördertopf 2025: Ausschreibung zur Projektförderung

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV) fördert Projekte mit dem Ziel, Verbraucherschutz, Verbraucherbildung und Verbraucherinformation bundesweit zu stärken. Mit dieser Ausschreibung ruft die DSV einen Fördertopf über ein Gesamtvolumen von 30.000€ aus. Förderberechtigte Organisationen sind dazu aufgerufen, Förderanträge für ihre Projektvorhaben bei der DSV einzureichen.

Die Ausschreibung richtet sich an förderberechtigte Organisationen (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Verbraucherzentralen, Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.).

Der Fördertopf  ist ausgestattet mit einer Gesamtsumme von 30.000€. Förderberechtigte Organisationen können Projektmittel zwischen 5.000€ und 30.000€ beantragen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird im Mai 2025 durch den Vorstand der DSV getroffen. Dabei können im Rahmen des Gesamtvolumens ein oder mehrere Vorhaben ausgewählt werden.

Die Antragsfrist endet am 07. Mai 2025.

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Maßnahmen, die der Stärkung von Verbraucherschutz, Verbraucherbildung und unabhängiger Verbraucherinformation dienen. Im Rahmen dessen gibt die DSV keinen Themenschwerpunkt vor.

Als Förderkriterium gilt eine bundesweite Wirkkraft des Projektvorhabens.

Beispiele/ Impulse für mögliche Projektformate  (nur Anregungen | auch als Verbundprojekte möglich)

  • Fachveranstaltung in Präsenz zum Dialog mit Akteuren aus Verbraucherschutz, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
  • Digitale Veranstaltungsreihe für Verbraucher:innen
  • Erstellung/ Aktualisierung von Informationsmaterialien, z.B. Video-Clips
  • Studien und Umfragen zu verbraucherrelevanten Themen
  • Instrumente (z. B. Legal Tool)
  • Informations- und Aufklärungskampagnen
  • sonstige Projektbausteine, die erfolgreiche Maßnahmen ergänzen und unterstützen

Das Vorhaben kann ein in sich geschlossenes Projekt sein. Es ist jedoch ebenso möglich, dass die Projektidee als ergänzender (aber auch für sich stehender) Baustein an bestehende Strukturen/ Maßnahmen /Projekte anknüpft und verstärkende Synergien generiert.

Fristen und Fördersummen

Bewerbungsfrist:     07. Mai 2025
Projektförderung:     5.000€ - 30.000€ je Projektantrag

 

Hinweise zur Antragsstellung

Förderbedingungen und Antragsverfahren

  • Antragsberechtigt sind der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), die Verbraucherzentralen  und Mitgliedsorganisationen des vzbv (s. Förderleitlinien, S. 3f).
  • Ein Projekt kann von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden, wobei in diesem Fall eine Organisation als zentraler Ansprechpartner die Antragstellung und die Koordinierung des Verbundprojektes übernimmt. Aus dem Projektantrag müssen die Aufteilung der Projektverantwortlichkeiten und die Verwendung von Projektmitteln der teilnehmenden Organisationen hervorgehen.
  • Die maximale Höhe der Förderung beträgt 30.000€. Wünschenswert ist ein angemessener Eigenanteil, der auch im Finanzplan abgebildet wird.
  • Das durch die Fördermittel zu finanzierende Projektvorhaben ist abgrenzbar und steht inhaltlich für sich selbst.
  • Die Fördermittel werden nach erfolgter Antragsstellung, Antragsprüfung und bei positivem Bescheid durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
  • Bitte verwenden Sie die Antragsvorlage inkl. der Vorlage für den Finanzplan.
  • Die Antragsteller:innen sind angehalten, den Förderantrag knapp, präzise und in angemessenem Umfang auszufüllen.

 

Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte postalisch oder elektronisch an

Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
c/o Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin

info@verbraucherstiftung.de

 

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Antragsstellung bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz unter Beachtung der Förderleitlinien
  • Antragsberechtigung (förderberechtige Organisation entsprechend der Förderleitlinien)
  • Bewilligung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz

Sehr gern bieten wir Ihnen ein Austauschgespräch im Vorfeld Ihrer Antragstellung an.

Bei Fragen wenden Sie sich an Luise Will, kommissarische Geschäftsführerin der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz (luise.will@verbraucherstiftung.de | Tel.: 030 258 00-287).

Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz finden hier.

BITTE BEACHTEN, DASS NUR DIE OBEN GENANNTEN ORGANISATIONEN FÖRDERBERECHTIGT SIND!

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