Ausschreibung Projektförderung
Energiebildung für Ukrainer:innen
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz unterstützt Projektvorhaben mit dem Ziel, Verbraucherschutz und Verbraucherinformation bundesweit zu fördern. Einen Schwerpunkt ihrer Förderaktivitäten bildet die Stärkung von Konsum- bzw. Alltagskompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mit dieser Ausschreibung ruft die Stiftung antragsberechtigte Organisationen und Verbände dazu auf, Projektanträge für eine Bildungskampagne zum Thema Energiesparen für Verbraucher:innen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, einzureichen.
Die Ausschreibung richtet sich an: Förderberechtigte Organisationen (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Verbraucherzentralen, Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.). Die Antragsfrist endet am 15. August 2022.
Hintergrund
Bereits Ende 2021 stiegen die Energiekosten stark – und der Trend hält bis heute an. Der Krieg in der Ukraine und ein viel diskutierter Gas-Lieferstopp sorgen für steigende Gaspreise. Anbieter erhöhen reihenweise ihre Tarife für die privaten Haushalte. Einige Anbieter haben kurzfristig Kündigungen ausgesprochen, andere stellen ihre Energielieferungen ein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Störung der Gasversorgung macht diesen Schritt erforderlich. Habeck appellierte an alle Verbraucher:innen, den Gasverbrauch möglichst weiter zu reduzieren, um jetzt Vorsorge zu treffen und im Winter vorbereitet zu sein. Energie ressourcensparend einzusetzen, ist aus Kosten- und Umweltgründen aktueller denn je. Hierfür ist Verbraucherbildung ein grundlegendes Element und Voraussetzung.
Im Juni 2022 wurden rund 855.000 Personen aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Und es werden täglich mehr. Das Unterstützungsangebot in Deutschland ist groß. Auch wenn viele Geflüchtete schnellstmöglich in ihre Heimat zurückwollen, werden sie noch einige Zeit in Deutschland verbringen müssen. In vielen Lebensbereichen benötigen sie daher langfristig Unterstützung. Da die kalte Jahreszeit vor der Tür steht und die Energiekosten immer weiter steigen, ist es wichtig die Ukrainer:innen mit Informationen rund um das Thema zu versorgen und vor Kostenfallen zu warnen/schützen. Neben der Sprachbarriere kommt erschwerend hinzu: Die Ukraine konnte sich in der Vergangenheit vollständig selbst mit Energie versorgen. Das Thema Energiesparen war daher dort vor dem Krieg ein untergeordnetes. Umso wichtiger ist es jetzt, den Ukrainer:innen in Deutschland im Bereich Energiesparen speziell aufgearbeitete Informationen dazu an die Hand zu geben.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist ein Projekt, das Ukrainer:innen für einen ressourcen- und geldsparenden Energieverbrauch sensibilisiert und über Handlungsoptionen aufklärt. Dies soll mittels einer öffentlichkeitswirksamen Medienkampagne erfolgen.
Dabei soll die Zielgruppe der ukrainischen Verbraucher:innen über die Kanäle und Formate angesprochen werden, die sie tagtäglich nutzen und zu denen sie einen leichten Zugang haben (z.B. Facebook). Vorstellbar ist auch, in diesem Zusammenhang neue/innovative Kanäle zu testen und Vorlagen für weitere Kampagnen zu erarbeiten.
Es sollen dabei bestehende Bildungsinhalte und –strukturen von Verbraucherzentralen und anderen Verbänden mit einbezogen werden. Zudem ist denkbar, das Förderprojekt an ein bestehendes Projekt mit thematischen Anknüpfungspunkten anzugliedern.
Fristen und Fördersummen
- Bewerbungsfrist: 15. August 2022
- Auswahl der Projekte: September 2022
- Projektstart: Oktober 2022
- Projektlaufzeit: bis zu 6 Monaten
- Projektförderung: 25.000 €
Hinweise zur Antragsstellung
Förderbedingungen und Antragsverfahren
- Die maximale Höhe der Förderung beträgt 25.000,00 €.
- Ein angemessener Eigenanteil der geförderten Organisation muss im Finanzplan enthalten sein.
- Antragsberechtigt sind der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und seine Mitgliedsorganisationen (s. Förderleitlinien).
- Die Fördermittel werden nach erfolgter Antragsstellung (s. Antragsvorlage), Antragsprüfung und positivem Bescheid durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
- Im Antrag ist darzulegen, wie und von wem das Projekt durchgeführt wird und inwiefern das Vorhaben bundesweite Ausstrahlung hat. Ein detaillierter Finanzplan ist dem Antrag beizufügen. Bitte nutzen Sie die Antragsvorlage inkl. der Vorlage für den Finanzplan unter: https://www.verbraucherstiftung.de/foerderung
Den Antrag senden Sie bitte unterschrieben und in Papierform sowie zusätzlich per E-Mail an:
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
info@verbraucherstiftung.de
Voraussetzungen für eine Förderung
- Antragsstellung bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz
- Antragsberechtigung (förderfähige Organisation)
- Beachtung der Förderleitlinien der Stiftung
- Bewilligung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
Bei Fragen wenden Sie sich an: info@verbraucherstiftung.de
BITTE BEACHTEN SIE, DASS NUR DIE OBEN GENANNTEN ORGANISATIONEN FÖRDERBERECHTIGT SIND!