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Gegründet vom Verbraucherzentrale Bundesverband und seinen Mitgliedsorganisationen
Hände halten Ökotaschen



Ausschreibung Projektförderung

Bewusster und nachhaltiger Konsum

 

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz unterstützt Projektvorhaben mit dem Ziel, Verbraucherschutz und Verbraucherinformation bundesweit zu fördern. Einen Schwerpunkt ihrer Förderaktivitäten bildet die Stärkung von Konsum- bzw. Alltagskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Mit dieser Ausschreibung ruft die Stiftung antragsberechtigte Organisationen und Verbände dazu auf, Projektanträge zur Förderung des bewussten und nachhaltigen Konsums bei jungen Menschen einzureichen.

Ausschreibung richtet sich an: Förderberechtigte Organisationen (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Verbraucherzentralen, Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.). Die Antragsfrist endet am: 15. Februar 2023

Hintergrund

Der forsa-Umfrage „Jugendliche und nachhaltiger Konsum“ zufolge vertreten 40 bis 50 Prozent der befragten Jugendlichen „voll und ganz“ die Meinung, dass „alle stärker auf Umweltfreundlichkeit und faire Arbeitsbedingungen bei Produkten achten“ müssen, „um Probleme wie Klimawandel oder Armut in der Welt zu lösen“. Allerdings handeln dementsprechend deutlich weniger junge Menschen. Lediglich zwischen 10 und 20 Prozent der jungen Menschen sind „voll und ganz“ bereit, „auf Dinge zu verzichten, wenn diese nicht umweltfreundlich oder unter fairen Arbeitsbedingungen produziert wurden“.

Dieser Widerspruch ist zum einen mit einem unerfüllten Informationsbedürfnis der jungen Menschen zu erklären. So fühlen sich mehr als 60 Prozent nicht ausreichend darüber informiert, „welche Produkte umweltverträglich sind und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert wurden“. Es fehle an Informationen und Verständnis, welchen Weg das Produkt bis zum Händler durchläuft, welche Auswirkungen der eigene Konsum hat und wie sich nachhaltiger Konsum im Alltag umsetzen lässt. Gleichwohl braucht es neben diesem Informationswissen auch ein entsprechendes Handlungswissen. Dieses befähigt junge Menschen, ihre eigenen Handlungsoptionen zu kennen, diese gezielt anzuwenden und sich damit in ihrer Lebenswelt lösungsorientiert zu verhalten. Leichter gesagt als getan, denn zwischen Wissen, wie es richtig geht und entsprechend handeln, ergibt sich immer wieder das Phänomen des Mind Behavior Gap. Insbesondere die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) beschäftigt sich daher zentral mit der Frage, wie die Lücke vom Wissen zum Handeln überwunden werden kann und sieht Lösungen z. B. in der Kompetenzvermittlung, dem projektorientierten Lernen, in interaktiven Methoden, Rollen- und Planspielen und im kooperativen und selbstorganisierten Lernen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist ein bundesweites Projekt ins Leben zu rufen, welches junge Verbraucher:innen für einen nachhaltigen und bewussten Konsum sensibilisiert. Es soll ein Bildungsformat für junge Menschen entstehen, welches das Wissen um nachhaltigen Konsum fördert und sie darin befähigt, dieses Wissen auf das eigene Konsumverhalten zu übertragen. Dabei sollen unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten Mind Behavior Gaps und der Überwindung dieser Lücke zwischen Wissen und Handeln, entsprechendes Informations- und Handlungswissen vermittelt und Handlungskompetenzen trainiert werden.

Ein großer Bedarf besteht hier bei der Zielgruppe derjenigen jungen Menschen, die mit den genannten Themen in ihrer Lebenswelt bislang wenig Berührung hatten und nur schwer erreicht werden konnten. Zudem sollte eine Zusammenarbeit zwischen den „Distanzierten“ und denjenigen jungen Menschen stattfinden, die als engagiert und vertraut mit dem Thema des Nachhaltigen Konsums gelten. Die gesamte Zielgruppe sollte hinsichtlich der Mitentwicklung des Formates eingebunden werden. Um der Lebenswelt der Zielgruppe gerecht zu werden, müssen digitale Komponenten im Projektformat verankert sein. Um Selbstreflexionsprozesse und Partizipation zu fördern, sollen transformative Bildungsmethoden (veränderbare, anpassbare Methoden) zum Einsatz kommen.

Ein Partner mit entsprechender Fachexpertise aus dem Bereich BNE soll in die Umsetzung eingebunden werden, da das Projekt an der Schnittstelle von BNE und Verbraucherbildung wirken soll. Das Projekt soll größtmögliche Verbreitung finden durch ein breites Netzwerk aus Schulen, Verbraucherschutz und Verbraucherbildung. Eine mögliche Einbindung von Medienpartnern sollte mitgedacht werden. Das zu entwickelnde Format soll nachhaltig angelegt sein und selbsttragende Strukturen beinhalten, sodass es auch nach Projektende angeboten, genutzt und disseminiert werden kann.


Inhaltliche Ansprüche

Folgende Themen können im Projekt aufgegriffen werden. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um eine Anregung.


Wissensebene zum Thema Nachhaltiger Konsum:
  • Auswirkungen des Konsums (individuell, kollektiv, global) kennen und abschätzen können
  • Wertschöpfungsketten alltagsnaher Konsumprodukte (z. B. Lebensmittel) kennen, analysieren und verstehen
  • Zusammenhänge zwischen Umwelt, sozialer Gerechtigkeit, Sozialstandards und Konsum kennen und faire Lieferketten erkennen
  • Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltiger Konsum“ angemessen interpretieren, globale Umweltprobleme kennen und verstehen, Ursachen des Klimawandels und CO₂-Reduktionsziele kennen

Handlungskompetenzen des nachhaltigen Konsumierens:
  • Bedeutung des eigenen Umwelt- und CO₂-Fußabdrucks verstehen
  • wichtige und alltagsnahe „Faustregeln“ zur Reduzierung von Umweltbelastungen kennen und umsetzen können
  • Insbesondere im Bereich Ernährung bewusste Konsumentscheidungen treffen können
  • Saisonalität und Regionalität kennen und beachten
  • Sensibilität für Abfallreduzierung entwickeln, Recyclingsysteme verstehen
  • Produkt- und Lebensmittelkennzeichnungen sowie gängige Label kennen und bewerten können sowie zur Orientierung nutzen
  • Bedeutung und Effekte von Suffizienz verstehen und Rückschlüsse für Veränderungen im eigenen Konsumverhalten ziehen können (z. B. durch richtiges Interpretieren des Mindesthaltbarkeitsdatums)
  • Selbstreflexionsprozesse des eigenen Konsumverhaltens durchlaufen können
  • Wege zur Umsetzung der erworbenen Kompetenzen kennen, erproben und mithilfe geeigneter Methoden im Alltag verstetigen
  • Sich unabhängige, verlässliche Informationen beschaffen können
  • Sich Unterstützung holen können, z.B. im Sinne einer Konsumpartnerschaft (z.B. durch Sparringpartner)


Förderung in zwei Projektphasen

Das Projekt soll in zwei Phasen zu je 12 Monaten gefördert werden. Die erste Projektphase wird mit einer Projektförderung von 150.000 € ausgeschrieben. Insgesamt wird eine Förderung von 300.000 € über eine Förderphase von zwei Jahren angestrebt. Die Aufteilung in die zwei Projektphasen soll im Konzept dargestellt und begründet werden.


Fristen und Fördersummen

  • Bewerbungsfrist: 15. Februar 2023
  • Auswahl der Projekte: März 2023
  • Projektstart: April 2023
  • Projektlaufzeit: 12 Monaten (erste Projektphase)
  • Projektförderung: 150.000 €

 

Hinweise zur Antragsstellung
Förderbedingungen und Antragsverfahren

  • Die maximale Höhe der Förderung der ersten Projektphase beträgt 150.000,00 €.
  • Ein angemessener Eigenanteil der geförderten Organisation muss im Finanzplan enthalten sein.
  • Antragsberechtigt sind der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und seine Mitgliedsorganisationen (s. Förderleitlinien).
  • Die Fördermittel werden nach erfolgter Antragsstellung (s. Antragsvorlage), Antragsprüfung und positivem Bescheid durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
  • Im Antrag ist darzulegen, wie und von wem das Projekt durchgeführt wird und inwiefern das Vorhaben bundesweite Ausstrahlung hat.
  • Ein detaillierter Finanzplan ist dem Antrag beizufügen.
  • Bitte nutzen Sie die Antragsvorlage inkl. der Vorlage für den Finanzplan unter: https://www.verbraucherstiftung.de/foerderung.


Den Antrag senden Sie bitte unterschrieben und in Papierform sowie zusätzlich per Email an:
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz

Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
info@verbraucherstiftung.de


Voraussetzungen für eine Förderung

  • Antragsstellung bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz
  • Antragsberechtigung (förderfähige Organisation)
  • Beachtung der Förderleitlinien der Stiftung
  • Bewilligung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz


Bei Fragen wenden Sie sich an Julia Marg, Geschäftsführerin Deutsche Stiftung Verbraucherschutz: julia.marg@verbraucherstiftung.de, Telefon: (030) 25 800-239 oder wenden Sie sich jederzeit gern an uns über das Kontaktformular. Weitere Informationen zur Förderung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz finden Sie unter https://www.verbraucherstiftung.de/foerderung.
 

BITTE BEACHTEN, DASS NUR DIE OBEN GENANNTEN ORGANISATIONEN FÖRDERBERECHTIGT SIND!

zur Förderausschreibung | PDF