Urteilsdatenbank im Internet
Urteile zum Verbraucherrecht sammeln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Mit der Veröffentlichung von wichtigen und praxisnahen Urteilen wird das elektronische Serviceangebot der Verbraucherzentralen erweitert. Verbraucher/innen, aber auch Richter/innen und Rechtsanwält/innen können sich über die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zu verschiedenen Themengebieten im Bereich Verbraucherschutz informieren.
Wie lange muss ein Supermarkt Sonderangebote vorrätig haben? Muss ein Paketzusteller den Empfänger informieren, wenn er eine Lieferung beim Nachbarn abgibt? Dürfen Banken eine Bearbeitungsgebühr erheben, wenn der Kunde sein Konto überzieht? Zu all diesen Fragen haben die Verbraucherzentralen in sogenannten Verbandsverfahren Urteile erwirkt. Diese werden jedoch nur selten in juristischen Fachzeitschriften oder Internetportalen veröffentlicht. Pressemitteilungen über die Urteile erfahren nur eine zeitlich begrenzte Aufmerksamkeit. Resultat: Viele Verbandsverfahren finden keine angemessene Verbreitung, ihr Potential als Musterverfahren ähnlich gelagerter Fälle kommt nicht ausreichend zur Geltung.
Ziel der Datenbank ist es, die Urteile zu sammeln und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So können die Ergebnisse der Verbandsverfahren besser als bisher Einfluss auf individuelle Rechtstreitigkeiten und die Rechtsprechung an deutschen Gerichten nehmen. Damit relevante Urteile schnell gefunden werden können sind sie gegliedert in Rubriken wie „Finanzen“, „Medien und Telekommunikation“ oder „Reise, Freizeit und Mobilität“. Außerdem steht eine Suchfunktion zur Verfügung.
Die Datenbank enthält derzeit rund 100 Urteile und wird fortlaufend aktualisiert. In einem ersten Schritt hat die Verbraucherzentrale NRW die von ihr erstrittenen Urteile eingestellt. Die Urteilsdatenbank ist im Content-Management-System der Verbraucherzentralen erstellt und steht damit anderen Verbraucherzentralen zur Verfügung.
Dadurch, dass die Urteile dauerhaft öffentlich zugänglich sind, können sich Verbraucher und Juristen über die aktuelle Rechtsprechung informieren. Das schafft Transparenz und bietet Orientierung. Die veröffentlichten Urteile können Einfluss auf die künftige Rechtsprechung nehmen und so einen Beitrag dazu leisten, Verbraucherinteressen besser zu wahren.