Grundsätze für Unternehmensspenden
Stand 01. Februar 2020
PRÄAMBEL
Die Satzungspräambel der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz benennt den Gründungszweck der Stiftung: Sie wurde ins Leben gerufen, „um interessierten Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden der Wirtschaft sowie öffentlichen Institutionen die Möglichkeit zu sichtbarem und dauerhaftem Engagement zu geben“. Die Annahme von Unternehmensspenden ist Bestandteil der Mittelakquise für die Verwirklichung des Satzungszweckes. Satzungszweck ist die Förderung von Verbraucherschutz, insbesondere der Verbraucherinformation und der Verbraucherbildung, durch die Finanzierung von Aktivitäten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv), der Verbraucherzentralen oder anderer Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. und eigener Maßnahmen der Stiftung. Es ist Teil des Selbstverständnisses der Stiftung, den Satzungszweck auch über Unternehmensspenden zu erfüllen.
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. als selbstständige Fördereinrichtung ins Leben gerufen. Als solche ist es ihr wichtig, ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu wahren und eine direkte Einflussnahme auf die eigene inhaltliche Arbeit zu vermeiden.
INTERNER ENTSCHEIDUNGSPROZESS
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz begrüßt Spenden aus der Wirtschaft bzw. von Unternehmen, die sich gemeinnützig für die Anliegen des Verbraucherschutzes engagieren. Eine direkte oder indirekte Einflussnahme von Spendern auf die Programm- und Fördertätigkeit der Stiftung ist nicht möglich. Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Annahme einer Unternehmensspende und deren Verwendung. Damit wahrt die Stiftung ihre Unabhängigkeit.
KRITERIEN FÜR UNTERNEHMENSSPENDEN
Freie Spenden ermöglichen der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz die Schwerpunkte der Förderarbeit entsprechend der Analysen, Studien und dem Rat ihrer Verbraucherschutz-Experten zu setzen. Unternehmen ist es möglich, der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz zweckgebunden zu spenden. Dabei begrenzt die Stiftung den Spendenzweck auf Verbraucherbildung im Allgemeinen oder im Speziellen auf Themenbereiche (Verbraucherrechte, Gesundheit & Pflege, Lebensmittel & Ernährung, Finanz- und Medienkompetenz, Digitale Welt, Umwelt- und Nachhaltigkeit) oder besondere Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Eltern, Senioren, Migranten, etc.). Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz behält sich vor, Spenden durch Unternehmen abzulehnen oder zurückzugeben, wenn diese den sozialen, ethischen oder ökologischen Kriterien der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz widersprechen.
KOMMUNIKATION
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz kommuniziert das Engagement ihrer finanziellen Unterstützer. Auf ihrer Webseite und in ihren Stiftungspublikationen benennt sie Namen der spendenden Unternehmen, den Förderbereich und die Dauer der Zusammenarbeit.
Unterstützer können und dürfen in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angemessen auf ihre Unterstützung für die Stiftung hinweisen. Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz begrüßt deshalb die Kommunikation über die finanzielle Unterstützung durch die Unternehmen selbst. Hinweise auf die Stiftung in der Produktkommunikation oder in der Produkt- und Imagewerbung sind nicht zulässig. Über Ausnahmen hiervon – etwa im Zusammenhang mit gemeinsamen Veranstaltungen, Projekten und Initiativen – entscheidet die Stiftung im Einzelfall.
Die Kommunikation bezieht sich entweder allgemein auf die Unterstützung der Stiftungsarbeit oder auf den thematischen Verwendungszweck des Spenders (wie unter KRITERIEN FÜR UNTERNEHMENSSPENDEN ausgeführt). Das Unternehmen darf dabei über alle Projekte kommunizieren, die den thematischen Verwendungszweck im Spendenzeitraum berühren. Die Kommunikation über das Engagement für die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz sowie die Verwendung von Namen und Logo der Stiftung sowie Inhalten, Fotos oder Filmmaterial aus den Projekten, werden grundsätzlich mit der Stiftung abgestimmt.
ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNG
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz ist wegen Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz und Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin, Steuernummer 27/643/04673 vom 13.09.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Eine Zuwendung erfolgt nicht in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock).
Mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und zur Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz verwendet wird.